Arbeitsunfähigkeits- und andere Bescheinigungen

Arbeitsunfähigkeits- und andere Bescheinigungen

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können nur nach einer individuellen körperlichen Untersuchung ausgestellt werden. Bei Folgebescheinigungen und bekanntem Krankheitsbild können diese auch telefonisch vereinbart werden. Gleiche Bedingungen gelten auch für Schulbescheinigungen, Minijobber, Arbeitssuchende, Freiberufler, Privatversicherte.

 

 

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